Projektbeschreibung
Für die Gemeinde Geeste haben wir in zwei Losen drei mobile Notstromaggregate geliefert: zwei Aggregate mit 60 kVA und ein Aggregat mit 100 kVA Dauerleistung, alle auf straßenzugelassenen Tandemanhängern. Die beiden 60-kVA-Aggregate sind zusätzlich mit einem Lichtmast ausgestattet.
Kategorie
Kunde
Gemeinde Geeste
Leistung (PRP)
2 × 60 kVA, 1 × 100 kVA
Ausführung
Tandemanhänger, 80 km/h
Lieferumfang
3 Aggregate in 2 Losen
Mobile Notstromversorgung
Die Anforderung
Die Gemeinde Geeste benötigte mehrere Aggregate unterschiedlicher Leistungsklassen, die sowohl von Feuerwehrfahrzeugen als auch von Pkw gezogen werden können. Die Ausschreibung war in zwei Lose aufgeteilt und umfasste zwei Aggregate mit 60 kVA sowie ein Aggregat mit 100 kVA.
Die beiden kleineren Aggregate sollten zusätzlich Einsatzstellen ausleuchten können – über einen Lichtmast, der sich nicht nur vom Aggregat selbst, sondern auch aus dem öffentlichen Netz betreiben lässt.
Alle Aggregate sollten im IT-Netz an der Einsatzstelle und im TN-Netz zur Gebäudeeinspeisung nutzbar sein und Platz für die mitgeführte Beiladung bieten.
Ausstattung im Detail
Alle drei Aggregate sind mit Dieselmotoren nach EU-Abgasnorm Stage V und 140-Liter-Tanks ausgestattet. Die Gehäuse sind in RAL 3020 lackiert, mit LED-Umfeldbeleuchtung, LED-Heckwarnbeleuchtung und Konturmarkierung nach Kundenvorgabe versehen und erreichen einen Schalldruckpegel von 68 dB(A) (±3) in 7 Metern. Eine Flüssigkeitsauffangwanne mit Leckagesensor und ein integrierter Stauraum für Beiladungsgegenstände gehören zur Grundausstattung.
Die Schaltschränke verfügen über die Umschalteinrichtung zwischen IT- und TN-Netz mit Steckdosen für beide Betriebsarten nach Kundenvorgabe und zweistufiger Isolationsüberwachung.
Das Ergebnis
Die Gemeinde Geeste verfügt nun über drei einheitlich ausgestattete Notstromaggregate, die sich flexibel für Gebäudeeinspeisung, Einsatzstellenbetrieb und Ausleuchtung einsetzen lassen.
Die Lieferung erfolgte mit Einweisung des Bedienpersonals, umfangreicher Dokumentation und Zulassungsbescheinigungen nach StVZO.






